Kündigung prüfen lassen
Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten?
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Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten oder wurde Ihnen diese angedroht?
Keine Sorge, Sie sind nicht allein – doch jetzt heißt es: schnell handeln!

Jens Peter Huth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Warum ist schnelles Handeln so wichtig?
Das Gesetz schreibt eine Frist von nur drei Wochen vor, um eine Kündigung anzufechten und dagegen vorzugehen.
Verpassen Sie diese Frist nicht! Sonst verlieren Sie die Chance auf:
- Eine hohe Abfindung
- Weiterbeschäftigung
- Bessere Verhandlungsposition
Jetzt Kündigung prüfen lassen ➜
Ihre Möglichkeiten nach einer Kündigung
- Kündigung prüfen lassen: Ist Ihre Kündigung rechtens? Wir analysieren Ihren Fall.
- Kündigung anfechten: Setzen Sie sich zur Wehr – oft gibt es gute Erfolgschancen.
- Rechtsberatung Kündigung: Erfahren Sie, welche Optionen Sie haben.
- Abfindung sichern: Viele Kündigungen sind verhandelbar!
- Arbeitsrecht Kündigungsschutz: Profitieren Sie von Ihrem gesetzlichen Schutz.
Lassen Sie sich jetzt beraten ➜
Außerhalb der Bürozeiten: 015678 40 25 40
Warum sollten Sie sich rechtlich beraten lassen?
Unser Ziel: Maximale Abfindung und optimale Bedingungen für Sie!

Jens Peter Huth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Was tun nach einer Kündigung?
1. Kündigung erhalten? Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie schnell.
2. Kontakt aufnehmen: Lassen Sie sich von einem Experten beraten.
3. Rechte nutzen: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen uns für Sie ein!
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Rechtslage & Hintergrundwissen
Die Rechtswirksamkeit von Kündigungen im Arbeitsrecht ist häufig unklar oder gar nicht gegeben. Besonders wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, gibt es oft Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen oder eine Abfindung zu verhandeln.
Doch auch außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes kann eine Kündigung unwirksam sein – etwa durch:
- Schwangerschaft oder Elternzeit
- Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Betriebsratsmitgliedschaft oder Datenschutzbeauftragte
- Formelle Fehler in der Kündigung
In vielen Fällen ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache. Eine gängige Orientierung ist:
„½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ – aber oft ist mehr möglich!
Wir verhandeln für Sie nicht nur die Abfindung, sondern auch:
- Zeugnisnote
- Bezahlte Freistellung während der Kündigungsfrist
- Weiternutzung von Dienstwagen
- Auszahlung offener Überstunden und Sonderzahlungen
Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie Ihre Rechte ➜
Hinweis
Die kostenlose Ersteinschätzung bieten wir nur telefonisch an.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann rufen Sie uns jetzt an! 03435 93 93 93